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Steuerliche Vorteile nutzen

Für private und gewerbliche Investitionen in saubere Energietechnik gibt es mehrere steuerliche Möglichkeiten. Wir geben Ihnen einen verständlichen Überblick – Stand Oktober 2026 – als Grundlage für das Gespräch mit Ihrer Steuerberatung.

Die wichtigsten Möglichkeiten im Überblick

Steuerbefreiung § 3 Nr. 72 EStG

PV-Anlagen bis 30 kWp (installierte Bruttoleistung) je Wohn- oder Gewerbeeinheit sind von der Einkommensteuer befreit. In der Regel entfällt dann die Gewinnermittlung und damit auch die AfA für diese Anlage.

Nullsteuersatz § 12 Abs. 3 UStG

Lieferung und Installation von PV-Anlagen und Speichern an bzw. in der Nähe von Wohngebäuden unterliegen 0 % Umsatzsteuer – ein gesonderter Vorsteuerabzug ist dadurch meist nicht mehr nötig.

Lineare AfA

Für PV-Anlagen außerhalb der Steuerbefreiung gilt eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 20 Jahren, also 5 % Abschreibung pro Jahr. Ob ein Speicher separat oder als Teil der Gesamtanlage abgeschrieben wird, hängt vom Einzelfall ab.

Degressive AfA

Eine degressive Abschreibung ist nur zulässig, wenn der Gesetzgeber sie für bestimmte Anschaffungszeiträume ausdrücklich vorsieht. Ob und mit welchem Satz dies aktuell möglich ist, sollte vor der Investition mit der Steuerberatung geprüft werden.

Sonderabschreibung § 7g Abs. 5 EStG

Bis zu 40 % der Anschaffungskosten können zusätzlich zur regulären AfA abgeschrieben werden – Voraussetzung: betriebliche Nutzung über 90 % und eine Gewinngrenze von 200.000 € im Vorjahr.

Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG

Bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten können bereits vor der Investition gewinnmindernd abgezogen werden – bei einer Gewinngrenze von 200.000 € und Durchführung der Investition innerhalb von drei Jahren.

Energetische Sanierung § 35c EStG

Für selbstgenutztes Wohneigentum: Steuerermäßigung von 20 % der Kosten, verteilt über drei Jahre. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist ausgeschlossen.

Handwerkerleistungen § 35a EStG

20 % der Arbeitskosten (ohne Material), maximal 1.200 € pro Jahr, können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden – unabhängig vom Eigentumsstatus, sofern die Leistung in einem Haushalt erbracht wird.

Welche Möglichkeit passt zu wem?

Allgemeine Orientierung – die individuelle Einordnung hängt stets vom Einzelfall ab.

GruppePV / SpeicherSanierung (§ 35c)Handwerker (§ 35a)Hinweis
Privat (selbstgenutzt)§ 3 Nr. 72 + 0 % USt bis 30 kWp§ 35c möglich§ 35a für ArbeitskostenKeine Förderkombination bei § 35c
Selbstständig / GewerbeOberhalb 30 kWp oder bei unternehmerischer Nutzung: AfA, ggf. § 7g§ 35c i. d. R. nicht anwendbarBetriebsausgaben statt § 35aGewinngrenze 200.000 € für § 7g beachten
VermieterSteuerbefreiung je Einheit prüfen, sonst AfA auf Vermietungseinkünfte§ 35c nur bei Eigennutzung, sonst Werbungskosten/AfA§ 35a eingeschränkt, meist WerbungskostenAbgrenzung Eigennutzung/Vermietung entscheidend
Rentner§ 3 Nr. 72 meist einschlägig bei privater Dachanlage§ 35c bei selbstgenutzter Immobilie möglich§ 35a für Installation/WartungKeine betriebliche Nutzung → § 7g entfällt i. d. R.

So gehen Sie vor

  1. 1Bedarf und Investition planen (PV, Speicher, Wärmepumpe, Wallbox) und Nutzungsart festlegen.
  2. 2Mit Ihrer Steuerberatung klären, welche der genannten Möglichkeiten für Ihre Situation infrage kommen.
  3. 3Unterlagen vollständig zusammenstellen (siehe Liste unten).
  4. 4Anmeldung beim Netzbetreiber und Eintragung im Marktstammdatenregister sicherstellen.
  5. 5Fristen beachten – insbesondere für Investitionsabzugsbetrag (3 Jahre) und § 35c (3 Jahre Verteilung).
  6. 6Unterlagen der Steuerberatung übergeben, z. B. mit dem Ausfüllbogen weiter unten.

Benötigte Unterlagen

  • Rechnung(en) für Anlage, Speicher, Wärmepumpe und/oder Wallbox
  • Inbetriebnahmeprotokoll
  • Nachweis der Eintragung im Marktstammdatenregister
  • Bestätigung der Anmeldung beim Netzbetreiber
  • Technische Datenblätter der Komponenten
  • Finanzierungsvertrag (falls vorhanden)

Ausfüllbogen für Ihre Steuerberatung

Ein ausfüllbares PDF mit allen relevanten Feldern – zum digitalen Ausfüllen und direkten Weiterleiten an Ihre Steuerberatung.

Die Angaben auf dieser Seite sind allgemeine Informationen und ersetzen keine individuelle Steuerberatung. Die genannten Prozentsätze, Grenzen und Fristen können sich ändern; bitte prüfen Sie Ihre persönliche Situation stets mit Ihrer Steuerberatung.

Gesetzestexte (gesetze-im-internet.de):