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20 %

Klimageschwindigkeitsbonus

Zusätzliche 20 % für einen frühzeitigen Austausch geeigneter alter Heizungen – nach derzeitiger Staffel bis Ende 2028.

Wer erhält den Zuschuss?

Für selbstnutzende Eigentümer: Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung; bei zentralen Gas- und Biomasseheizungen muss die Anlage in der Regel mindestens 20 Jahre alt sein. Die Altanlage wird fachgerecht demontiert und entsorgt.

Was zählt zur Förderung?

Der Bonus ergänzt die Grundförderung für die selbstgenutzte Wohneinheit. Zusammen mit anderen Boni gilt die Gesamtobergrenze von 70 %; nach 2028 sinkt der Bonus gemäß Programmstaffel.

So sieht ein Beispiel aus

30 % Grundförderung plus 20 % Klimageschwindigkeitsbonus ergeben 50 %: bei 30.000 € anerkannten Kosten 15.000 €.

Welche Nachweise benötigen Sie?

Nachweis der Selbstnutzung, Heizungsart und gegebenenfalls Inbetriebnahmejahr sowie Demontage-/Entsorgungsnachweis.

Die gesamte Heizungsförderung ist auf 70 % begrenzt. Voraussetzungen, förderfähige Kosten und Antrag vor Vorhabenbeginn müssen im Einzelfall geprüft werden. Kein automatischer Anspruch durch diese Modellrechnung.

Fördermittel prüfen Offizielle KfW-Programmbedingungen