30 %
Grundförderung
Die Basis für Ihren Heizungstausch: 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten.
Wer erhält den Zuschuss?
Für Eigentümer bestehender Wohngebäude beim Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung. Das Wohngebäude muss die geltenden Bestandsanforderungen erfüllen; technische Mindestanforderungen und Fachunternehmernachweise sind erforderlich.
Was zählt zur Förderung?
Förderfähige Kosten können Wärmepumpe, Installation, Demontage der alten Heizung und notwendige Umfeldmaßnahmen umfassen. Für die erste Wohneinheit werden höchstens 30.000 € berücksichtigt.
So sieht ein Beispiel aus
Bei 30.000 € anerkannten Kosten entspricht die Grundförderung 9.000 €.
Welche Nachweise benötigen Sie?
Eigentumsnachweis, förderkonformer Liefer-/Leistungsvertrag, Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung.
Die gesamte Heizungsförderung ist auf 70 % begrenzt. Voraussetzungen, förderfähige Kosten und Antrag vor Vorhabenbeginn müssen im Einzelfall geprüft werden. Kein automatischer Anspruch durch diese Modellrechnung.
Fördermittel prüfen Offizielle KfW-Programmbedingungen
