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30 %

Grundförderung

Die Basis für Ihren Heizungstausch: 30 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten.

Wer erhält den Zuschuss?

Für Eigentümer bestehender Wohngebäude beim Einbau einer förderfähigen klimafreundlichen Heizung. Das Wohngebäude muss die geltenden Bestandsanforderungen erfüllen; technische Mindestanforderungen und Fachunternehmernachweise sind erforderlich.

Was zählt zur Förderung?

Förderfähige Kosten können Wärmepumpe, Installation, Demontage der alten Heizung und notwendige Umfeldmaßnahmen umfassen. Für die erste Wohneinheit werden höchstens 30.000 € berücksichtigt.

So sieht ein Beispiel aus

Bei 30.000 € anerkannten Kosten entspricht die Grundförderung 9.000 €.

Welche Nachweise benötigen Sie?

Eigentumsnachweis, förderkonformer Liefer-/Leistungsvertrag, Bestätigung zum Antrag und nach Durchführung.

Die gesamte Heizungsförderung ist auf 70 % begrenzt. Voraussetzungen, förderfähige Kosten und Antrag vor Vorhabenbeginn müssen im Einzelfall geprüft werden. Kein automatischer Anspruch durch diese Modellrechnung.

Fördermittel prüfen Offizielle KfW-Programmbedingungen