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30 %

Einkommensbonus

Weitere 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €.

Wer erhält den Zuschuss?

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Für einen Antrag 2026 wird grundsätzlich der Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide 2023 und 2024 berücksichtigt. Die nach KfW-Regeln relevanten Haushaltsmitglieder werden einbezogen.

Was zählt zur Förderung?

Nur für die selbstgenutzte Wohneinheit. Der Bonus kann mit Grundförderung und weiteren zulässigen Boni kombiniert werden, insgesamt jedoch höchstens 70 %.

So sieht ein Beispiel aus

30 % Grundförderung plus 30 % Einkommensbonus ergeben 60 %: bei 30.000 € anerkannten Kosten 18.000 €.

Welche Nachweise benötigen Sie?

Einkommensteuerbescheide der maßgeblichen Jahre und Nachweis der Selbstnutzung.

Die gesamte Heizungsförderung ist auf 70 % begrenzt. Voraussetzungen, förderfähige Kosten und Antrag vor Vorhabenbeginn müssen im Einzelfall geprüft werden. Kein automatischer Anspruch durch diese Modellrechnung.

Fördermittel prüfen Offizielle KfW-Programmbedingungen