30 %
Einkommensbonus
Weitere 30 % für selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 40.000 €.
Wer erhält den Zuschuss?
Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttogehalt. Für einen Antrag 2026 wird grundsätzlich der Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide 2023 und 2024 berücksichtigt. Die nach KfW-Regeln relevanten Haushaltsmitglieder werden einbezogen.
Was zählt zur Förderung?
Nur für die selbstgenutzte Wohneinheit. Der Bonus kann mit Grundförderung und weiteren zulässigen Boni kombiniert werden, insgesamt jedoch höchstens 70 %.
So sieht ein Beispiel aus
30 % Grundförderung plus 30 % Einkommensbonus ergeben 60 %: bei 30.000 € anerkannten Kosten 18.000 €.
Welche Nachweise benötigen Sie?
Einkommensteuerbescheide der maßgeblichen Jahre und Nachweis der Selbstnutzung.
Die gesamte Heizungsförderung ist auf 70 % begrenzt. Voraussetzungen, förderfähige Kosten und Antrag vor Vorhabenbeginn müssen im Einzelfall geprüft werden. Kein automatischer Anspruch durch diese Modellrechnung.
Fördermittel prüfen Offizielle KfW-Programmbedingungen
