Wer erhält den Zuschuss?
Die Wärmepumpe nutzt Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder ein natürliches Kältemittel. Auch eine geeignete Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel kann den Bonus erhalten.
Was zählt zur Förderung?
Nur für förderfähige Wärmepumpen; die Voraussetzung muss für das konkret gewählte Modell nachgewiesen werden. Auch hier gilt die Gesamtobergrenze von 70 %.
So sieht ein Beispiel aus
30 % Grundförderung plus 5 % Effizienzbonus ergeben 35 %: bei 30.000 € anerkannten Kosten 10.500 €.
Welche Nachweise benötigen Sie?
Hersteller-/Fachunternehmernachweis zu Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel und technischen Förderanforderungen.
Die gesamte Heizungsförderung ist auf 70 % begrenzt. Voraussetzungen, förderfähige Kosten und Antrag vor Vorhabenbeginn müssen im Einzelfall geprüft werden. Kein automatischer Anspruch durch diese Modellrechnung.
Fördermittel prüfen Offizielle KfW-Programmbedingungen
