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5 %

Effizienzbonus

Zusätzliche 5 % für besonders geeignete Wärmepumpen.

Wer erhält den Zuschuss?

Die Wärmepumpe nutzt Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle oder ein natürliches Kältemittel. Auch eine geeignete Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel kann den Bonus erhalten.

Was zählt zur Förderung?

Nur für förderfähige Wärmepumpen; die Voraussetzung muss für das konkret gewählte Modell nachgewiesen werden. Auch hier gilt die Gesamtobergrenze von 70 %.

So sieht ein Beispiel aus

30 % Grundförderung plus 5 % Effizienzbonus ergeben 35 %: bei 30.000 € anerkannten Kosten 10.500 €.

Welche Nachweise benötigen Sie?

Hersteller-/Fachunternehmernachweis zu Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel und technischen Förderanforderungen.

Die gesamte Heizungsförderung ist auf 70 % begrenzt. Voraussetzungen, förderfähige Kosten und Antrag vor Vorhabenbeginn müssen im Einzelfall geprüft werden. Kein automatischer Anspruch durch diese Modellrechnung.

Fördermittel prüfen Offizielle KfW-Programmbedingungen