Förderungen

E-Mobilität · Stand Oktober 2026

E-Auto-Förderung: Was aktuell wirklich geht.

Die große Kaufprämie gibt es nicht mehr – geblieben sind Steuervorteile, die THG-Quote und regionale Zuschüsse. Hier sehen Sie, was für wen gilt, bis wann und was zu tun ist.

Aktuelle Programme im Überblick

Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos

Aktiv
Voraussetzungen
Reines Batterie-Elektroauto (BEV), Erstzulassung bis spätestens 31.12.2030.
Umfang
Bis zu 10 Jahre keine Kfz-Steuer ab Erstzulassung (längstens bis 31.12.2035).
Frist
Erstzulassung bis 31.12.2030 – die Befreiung läuft ab Zulassung automatisch.

Dienstwagenregelung (0,25 %-Regelung)

Aktiv
Voraussetzungen
Reines E-Auto als Dienstwagen mit privater Nutzung; Bruttolistenpreis bis 100.000 € (darüber 0,5 %-Regelung).
Umfang
Nur 0,25 % des (geviertelten) Listenpreises werden monatlich als geldwerter Vorteil versteuert – statt 1 % bei Verbrennern.
Frist
Keine Antragsfrist; gilt automatisch bei Anschaffung bzw. Leasing des Dienstwagens.

THG-Quote (Treibhausgasminderungsquote)

Aktiv
Voraussetzungen
Reines E-Auto, auf Sie zugelassen, mit aktivem Ladeverhalten; Abgabe über einen THG-Dienstleister.
Umfang
Jährliche Prämie durch den Verkauf der CO₂-Einsparung an Mineralölkonzerne – Höhe schwankt je nach Markt (zuletzt grob 80–300 € pro Jahr).
Frist
Jährlich neu beantragen; Nachweis der Zulassung erforderlich. Fristen legt der jeweilige Dienstleister.

Sonderabschreibung für Betriebe (§ 7c EStG)

Aktiv
Voraussetzungen
Betrieblich genutztes, reines E-Auto; Anschaffung im begünstigten Zeitraum.
Umfang
Zusätzliche Sonderabschreibung im Anschaffungsjahr – senkt den steuerlichen Gewinn deutlich.
Frist
Zeitraum gesetzlich befristet – Anschaffungszeitpunkt mit dem Steuerberater abstimmen.

Regionale Zuschüsse (Kommunen, Länder, Netzbetreiber)

Je nach Region
Voraussetzungen
Häufig für Wallboxen und Ladeinfrastruktur, teils auch für Fahrzeuge – sehr unterschiedlich je nach Wohnort.
Umfang
Typischerweise 200–1.000 € je Ladepunkt, manchmal mehr.
Frist
Oft „solange der Topf reicht“ – Antrag unbedingt vor dem Kauf stellen.

Beendet – nicht mehr verfügbar

  • BAFA-Umweltbonus (Kaufprämie): Die bundesweite Kaufprämie für E-Autos ist Ende 2023 ausgelaufen und wird derzeit nicht fortgesetzt. Angebote, die damit werben, sollten Sie kritisch prüfen.
  • KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos“: Der Zuschuss für die Kombination aus Wallbox, PV-Anlage und Speicher ist erschöpft und nicht mehr beantragbar.

So gehen Sie vor

Die nächsten Schritte

  1. 01

    Situation klären

    Privat oder betrieblich? Kauf oder Leasing? Davon hängt ab, welche Vorteile überhaupt greifen – die Dienstwagenregelung und Sonderabschreibung betreffen nur Betriebe bzw. Dienstwagen.

  2. 02

    Regionale Programme prüfen

    Kommune, Bundesland und Netzbetreiber nach aktuellen Zuschüssen für Wallbox und Ladeinfrastruktur durchsuchen – Antrag immer vor der Bestellung.

  3. 03

    Fahrzeug und Wallbox abstimmen

    Fahrzeug, Ladeleistung und ggf. PV-Anlage und Speicher gemeinsam planen, damit Technik und Anmeldung beim Netzbetreiber zusammenpassen.

  4. 04

    THG-Quote und Steuern einrichten

    Nach der Zulassung THG-Dienstleister wählen und jährlich beantragen; steuerliche Vorteile mit dem Steuerberater bzw. Arbeitgeber umsetzen.

Förderprogramme ändern sich häufig und hängen von Wohnort, Nutzung und Fahrzeug ab. Alle Angaben sind unverbindlich und ersetzen keine Steuer- oder Förderberatung. Wir prüfen im Beratungsgespräch, was in Ihrem Fall aktuell gilt.

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