Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektroautos
Aktiv- Voraussetzungen
- Reines Batterie-Elektroauto (BEV), Erstzulassung bis spätestens 31.12.2030.
- Umfang
- Bis zu 10 Jahre keine Kfz-Steuer ab Erstzulassung (längstens bis 31.12.2035).
- Frist
- Erstzulassung bis 31.12.2030 – die Befreiung läuft ab Zulassung automatisch.

